AGB für Transport-, Umzugs- und Entrümpelungsleistungen.
Hinweis: Diese AGB sind eine allgemeine Vorlage und sollten vor Veröffentlichung an die tatsächliche Geschäftstätigkeit angepasst und rechtlich geprüft werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen O3 Transport (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden über Transporte, Umzüge, Entrümpelungen und damit zusammenhängende Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis-Angebot gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Kunde stellt ausreichend Parkmöglichkeiten sicher, informiert vorab über Besonderheiten (Etage, Aufzug, Zugänge, besonders schwere oder empfindliche Gegenstände) und weist auf Schäden und Vorbesitzer von Gegenständen hin. Für Schäden, die durch fehlende oder falsche Informationen entstehen, haftet der Kunde.
Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungsbedingungen, Verkehrsbehinderungen oder vom Kunden zu vertretender Umstände berechtigen zur angemessenen Verschiebung des Termins.
Es gilt das im Angebot genannte Entgelt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Leistungserbringung fällig und können bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für Gegenstände in Selbstabholung bzw. Beifracht sowie für Schäden an nicht transportfähigen Gegenständen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen geht das Eigentum an den entsorgten Gegenständen mit deren Übernahme auf den Auftragnehmer bzw. die beauftragte Entsorgungsfachfirma über. Wertvolle Gegenstände sind vorab auszuscheiden.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: August 2026